Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine bindende Verordnung der Europäischen Kommission. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und hat die bis dato geltenden Datenschutzrichtlinien der EU sowie entsprechende nationale Gesetze ersetzt.
Die betroffenen Unternehmen müssen hinsichtlich der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten von EU-Bürgern diverse neue Anforderungen erfüllen. Das gilt auch für nicht in der EU ansässige Unternehmen.
Ziel der DSGVO ist es, die Datenschutzrechte der EU-Bürger zu stärken und auf lange Sicht die datenrelevanten Abläufe in den Unternehmen zu vereinfachen.
Die EU definiert das folgendermaßen:
„Persönliche Daten sind alle Angaben, die sich auf eine bekannte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Unter einer identifizierbaren natürlichen Person versteht man ein Individuum, das direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Das gilt vor allem mit Blick auf Kennungsmerkmale wie Namen, Identnummern, Standortdaten und Online-IDs sowie einen oder mehrere Faktoren, die sich auf die physische, genetische, mentale, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen Person beziehen.“
Um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, sind umfassende Änderungen an Ihren Richtlinien und Prozessen sowie möglicherweise auch an Ihren Systemen erforderlich.
Falls das zutrifft, gelten Sie als Datenverantwortlicher (auch wenn Ihre Firma außerhalb der EU ansässig ist) und tragen laut DSGVO die Hauptverantwortung für den Datenschutz. In dem Zusammenhang müssen Sie diverse Anforderungen erfüllen.
Ist das der Fall, gelten Sie als Datenverarbeiter. Und ganz gleich, wo in der Welt sich Ihr Standort befindet, müssen auch Sie gemäß der DSGVO eine Reihe von Anforderungen erfüllen:
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Es hängt alles davon ab, ob Sie persönliche Daten von EU-Bürgern speichern oder nutzen. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob diese Personen Kunden, Interessenten oder Mitarbeiter sind. Falls Sie EU-Bürger beschäftigen, haben Sie vermutlich deren Namen, Anschrift und Kontoverbindung in der Datenbank. Solche Informationen gelten aber nach Lesart der Europäischen Kommission als persönliche Daten, und damit sind Sie gehalten, die entsprechenden Vorgaben der Verordnung zu erfüllen. So müssen Ihre Mitarbeiter der Nutzung ihrer Daten zustimmen und können obendrein bestimmte Rechte ausüben, wie zum Beispiel das Recht auf Berichtigung. Außerdem müssen Sie all das den zuständigen Aufsichtsbehörden gegenüber jederzeit dokumentieren können.
Das hängt davon ab, welche Art von Daten Sie verarbeiten. Lassen sich anhand dieser Daten Personen identifizieren? Falls ja (und das wird in den meisten B2B-Unternehmen der Fall sein), verarbeiten Sie in den Augen der Europäischen Kommission persönliche Daten und unterliegen denselben Vorschriften wie B2C-Unternehmen.
Die einfache Antwort lautet: Ja, das sind Sie. Wenn Sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen Sie die DSGVO beachten, egal wo Sie sich befinden – EU-Mitglied oder nicht.
Nein, nicht notwendigerweise. Zwar sah ein früher Entwurf der DSGVO vor, dass ab 250 Mitarbeitern ein Datenschutzbeauftragter zu beschäftigen sei, aber in der endgültigen Fassung ist das leider nicht mehr klar definiert. Fakt ist, dass ein Datenschutzbeauftragter für öffentliche Behörden ebenso zwingend vorgeschrieben ist wie für Unternehmen, die in großem Umfang spezielle Kategorien persönlicher Daten verarbeiten (z. B. gesundheitsrelevante Angaben) und zu deren Kernaufgaben die „regelmäßige und systematische Kontrolle von Datensubjekten in großem Umfang“ zählt. Das gilt für die meisten großen Einzelhändler. Falls Sie in dem Punkt nicht ganz sicher sind, sollten Sie juristischen Rat einholen.
Ja, die DSGVO sieht eine sogenannte Begrenzung der Datenspeicherdauer vor. Das bedeutet, dass persönliche Daten nur für die Dauer der entsprechenden Verarbeitungsvorgänge gespeichert werden dürfen. Persönliche Daten dürfen dabei nur dann über einen längeren Zeitraum vorgehalten werden, wenn das im öffentlichen Interesse liegt oder zu Archivierungs-, Forschungs- oder Statistikzwecken geschieht.
Ja. Verbraucher haben heute das Recht auf Übertragung ihrer Daten. Dazu die DSGVO: „Das Datensubjekt hat das Recht, die ihn betreffenden Daten, die er dem Datenverantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, üblichen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Zudem hat er das Recht, diese Daten ohne Behinderung vom ursprünglichen Datenverantwortlichen an einen anderen zu übertragen.“
Die DSGVO beeinflusst Ihre Marketingabläufe ebenso wie die Auswahl der durch Sie ansprechbaren Zielgruppen, und zwar im B2C- und im B2B-Bereich. So besagen die Regeln für die Ersteinholung der Zustimmung des Verbrauchers, dass Sie von jeder einzelnen Person eine explizite Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten und zur Übermittlung von Marketingkommunikation benötigen. Früher wurden Kontakte einfach in die Datenbank aufgenommen und die Verbraucher wurden dann auch über andere Plattformen und für andere Kommunikationszwecke angesprochen als den bei der Ersterfassung angegebenen. Die DSGVO sieht dagegen vor, dass die Zustimmung des Verbrauchers nur für den genannten Verarbeitungszweck gilt. Mit anderen Worten, die alte Regel „Einmal im Boot, immer im Boot“ greift nicht mehr. Wenn Sie einen Verbraucher erneut bzw. auf andere Weise ansprechen wollen, benötigen Sie dessen Zustimmung für diesen spezifischen Zweck. Zudem müssen Sie sämtliche Zustimmungen sauber archivieren und sie den Aufsichtsbehörden auf Anfrage jederzeit dokumentieren können.
Schon, aber der Empfänger muss dabei bestimmte Datenschutzanforderungen erfüllen. So gestattet die DSGVO die Übermittlung persönlicher Daten an nicht in der EU domizilierte Unternehmen sowie in Nicht-EU-Staaten, denen die Europäische Kommission attestiert hat, dass sie ein „adäquates“ Maß an Schutz gewährleisten. Auch unter bestimmten Umständen, wie bei der Nutzung von Standardvertragsklauseln oder falls verbindliche unternehmensinterne Vorschriften greifen, sind solche Datentransfers möglich.
Die DSGVO wurde auch entwickelt, um Unternehmen die Verwaltung persönlicher Daten in einer multinationalen Umgebung zu erleichtern und die Risiken ernsthafter Datenschutzverletzungen zu minimieren. Dabei hat die DSGVO weitestgehend die bislang greifenden nationalen Gesetze ersetzt, wodurch letztlich eine europaweite Harmonisierung der Datenschutzregeln erreicht wurde. Zudem bieten nationale Aufsichtsbehörden den Unternehmen den Vorteil, dass sie sich mit allen Fragen zu persönlichen Daten an eine zentrale Stelle wenden können.
Erfüllt Ihr Unternehmen die Vorgaben der Verordnung nicht, sind potenziell heftige Bußgelder die Folge. So werden bei Verstößen, die sich auf die Bereiche Kontrolle und Beherrschung beziehen, Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des Jahresumsatzes verhängt. Bei Verstößen im Bereich Rechte und Pflichten sieht es noch düsterer aus. Hier werden bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes eingefordert.
Um eine solide Basis für die Einhaltung der DSGVO zu schaffen, sollten Sie sicherstellen, dass die von Ihnen erfassten, verarbeiteten und gespeicherten persönlichen Daten stets aktuell und zugänglich sind. Außerdem sollten Sie klare Data Governance-Programme und Businessregeln anwenden. Hierbei hilft eine Lösung für Stammdatenmanagement, indem persönlichen Daten weit über die Anforderungen der DSGVO hinaus optimiert werden.
Was ist Stammdatenmanagement?
Stammdatenmanagement ist der Kernprozess, mit dessen Hilfe Sie Ihre Stammdaten im Einklang mit Ihren Geschäftszielen sowie Ihren Vertriebs-, Marketing- und Unternehmensstrategien verwalten, zentralisieren, kategorisieren, synchronisieren und anreichern.
Stammdaten können dabei Informationen zu Produkten, Kunden, Lieferanten, Standorten und Assets umfassen und zudem auch alle anderen Datenquellen mit einbeziehen, die für Ihr Unternehmen wichtig sind.
Die effiziente Verwaltung von Stammdaten an einem zentralen Ort bietet den Vorteil, unternehmensweit auf präzise, identische Daten zuzugreifen. Ineffiziente und teure Strukturen mit einzelnen Datensilos werden vermieden.
Stammdatenmanagement unterstützt Ihre Geschäftsinitiativen und -ziele durch Identifizierung, Verknüpfung und Syndizierung von Informationen und Inhalten zu Produkten, Kunden, Filialen/Standorten, Mitarbeitern, Lieferanten, digitalen Assets und mehr.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Stammdatenmanagement die nötige Datentransparenz schafft, damit Sie Ihr Unternehmen besser führen können und die Einhaltung von Vorschriften gewährleisten.
Mit einer MDM-Lösung von Stibo Systems erhalten Sie Insights aus verschiedenen Datenquellen und profitieren von Synergieeffekten.
Bauen Sie durch die Einhaltung von Vorschriften und Branchenstandards bei Lieferanten und Partnern Vertrauen auf und verbessern Sie durch die Beachtung von Datenschutzstandards die Kundenbindung.
Stellen Sie durch Data Governance sicher, dass die Daten für kritische Entscheidungen genau und aktuell sind, automatisieren Sie fehleranfällige manuelle Prozesse und schützen Sie sich vor kostspieligen Verstößen gegen Vorschriften.
Versorgen Sie KI-, IoT- und Echtzeit-Personalisierungsprojekte mit den hochwertigen Daten, die sie erfordern. Unterstützen Sie die Marken-differenzierung und steigern Sie Wert, Erfolg und ROI.
Passen Sie sich proaktiv an sich entwickelnde Märkte oder Kundenbedürfnisse an. Reagieren Sie auf Herausforderungen, beschleunigen Sie das Onboarding von Produkten, fügen Sie Kanäle hinzu und managen Sie Expansion und M&A.